Vermittlung von Arztterminen und Psychotherapie
Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung
Rufnummer 116 117
Der AK Fallberatung ist ein Gesprächsforum ähnlich der Hilfeplankonferenz zur Fallkoordinierung und Fallsteuerung bei komplexen Problemkonstellationen unter Beteiligung mehrerer Akteure. Die festen Mitglieder treffen sich einmal im Quartal zur anonymisierten kollegialen Beratung. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an einer Teilnahme an den Sprecher des Arbeitskreises.
1) Organisationsform:
Der AK Fallberatung ist ein Arbeitskreis der PSAG.
2) Teilnehmende:
Die Mitglieder (als Vertreter*innen der von ihnen repräsentierten Institutionen) erklären ihre verbindliche und regelmäßige Teilnahme an dem AK, auch wenn selbst kein Fall eingebracht wird. Nur so kann ein Fortbestehen und eine Handlungsfähigkeit des AK gewährleistet werden. Die Teilnahme kann innerhalb der Kollegschaft der entsendenden Institution rotieren. Es sollen aber nicht mehr als 1-2 Personen einer Einrichtung gleichzeitig teilnehmen. Die Einbeziehung von Psychiatrie-Erfahrenen sowie Angehörigen ist gegeben.
3) Frequenz:
Der AK trifft sich viermal jährlich, d.h. einmal pro Quartal. Die Teilnehmenden können dem Sprecher im Voraus Bedarf an einer Fallberatung mitteilen. Es können jedoch an den Terminen auch spontan und unangemeldet Fälle eingebracht werden.
4) Örtlichkeit:
Eine Rotation der Treffpunkte in den verschiedenen teilnehmenden Institutionen erscheint sinnvoll. So können die Teilnehmenden auch Einblick in die Räumlichkeiten der anderen Einrichtungen nehmen. Eine Einladung zu dem entsprechenden Termin wird von dem Sprecher rechtzeitig mit Angabe der Örtlichkeit versandt.
5) Datenschutz:
Alle Teilnehmenden sind sich einig, dass dies einen heiklen Punkt darstellt. Die Einhaltung der Schweigepflicht und des Datenschutzes sind allen wichtig. Maßgeblich sollen im AK Fälle nur in anonymisierter Form eingegeben und reflektiert werden. Wahrscheinlich lässt sich jedoch nicht verhindern, dass Teilnehmende aufgrund der Fallbeschreibung Rückschlüsse auf die Person ziehen können. Daher einigen sich die Anwesenden auch darauf, alle im AK erlangten Daten unter den Gesichtspunkten der Schweigepflicht vertraulich zu behandeln. In Fällen in denen nach Güterabwägung und vor dem Hintergrund einer Gefährdung ein Verstoß gegen den Datenschutz sinnvoll ist, sollen sich die beteiligten Einrichtungen vertrauensvoll austauschen. Über die Fallberatungen wird kein Protokoll geführt.
6) Methode:
Als Methode für die Fallberatungen findet die „Kollegiale Beratung“ Anwendung.
Frank Rothenbücher
Landratsamt Aschaffenburg - Gesundheitsamt
Merlostraße 1-3
63741 Aschaffenburg
Tel. 0 60 21 / 394-5390
frank.rothenbuecher@Lra-ab.bayern.de