Geschäftsordnung

Geschäftsordnung der PSAG der Region I - Bayerischer Untermain

§ 1 Aufgaben und Ziele der PSAG

Die PSAG ist ein Planungs- und Koordinierungsgremium, in dem sich Vertreter/innen der Institutionen, Vereine und Betroffenengruppen zusammenfinden, die im psychosozialen und sozialpsychiatrischen Bereich der Region tätig sind. Aufgaben der PSAG sind die Verbesserung der Planung der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung, die Verstärkung der Zusammenarbeit aller teilnehmenden Institutionen und die Beratung der einschlägigen Ausschüsse und Gremien im Versorgungsgebiet mit dem Ziel einer klientenorientierten Vernetzung aller Angebote.

Die Arbeitsergebnisse werden dem Planungs- und Koordinierungsausschuss des Bezirks Unterfranken mitgeteilt bzw. als Vorschläge eingebracht.

§ 2 Mitgliedschaft

Mitglied in der PSAG kann werden, wer zu den unter Punkt 1 angeführten Gruppen und Institutionen gehört und schriftlich die Aufnahme in die PSAG beantragt. Ferner sind alle Institutionen Mitglied, die bereits in der revidierten Einladungsliste (siehe Anlage 1) als Mitglied geführt werden.
Über die Aufnahme entscheidet die Vorstandschaft und informiert die Mitgliederversammlung.
Der Austritt kann durch schriftliche Mitteilung erfolgen.

§ 3 Vorsitz und Vorstandschaft

Die PSAG wählt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen einen Vorstand, bestehend aus dem/der Vorsitzenden sowie 2 Stellvertreter/innen.
Die Amtszeit des Vorstandes beträgt 3 Jahre. Auf Antrag muss die Wahl in geheimer Abstimmung erfolgen. Für die Wahl des/der Vorsitzenden wird von den anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern eine/ein Wahlleiter/in ernannt.

Die Aufgaben der Vorstandschaft sind die Erarbeitung von Stellungnahmen für den Planungs- und Koordinierungsausschuss, die Vorbereitung und Erarbeitung von Bedarfs- und Entwicklungsplänen, die Initiierung bzw. Auflösung von Arbeitskreisen, die Vorbereitung und Leitung der Mitgliedsversammlung sowie die Öffentlichkeitsarbeit.

An den Sitzungen der Vorstandschaft können - ohne Stimmrecht - die Sprecherinnen der jeweiligen Arbeitskreise teilnehmen.

Der/die Vorsitzende vertritt die PSAG im Planungs- und Koordinierungsausschuss des Bezirk Unterfranken.

§ 4 Schriftführung und Niederschrift

Die Schriftführung liegt beim Landratsamt Aschaffenburg, Abteilungen 8 und 6. Über jede Sitzung des PSAG ist eine Niederschrift zu fertigen. Aufgabe der Schriftführung ist auch die Verwaltung und Aktualisierung der Mitgliederliste.

§ 5 Arbeitskreise

Nach Absprache mit der Vorstandschaft können themenbezogene Arbeitskreise gebildet werden. Den Arbeitskreisen können auch solche Personen und Institutionen angehören, die nicht Mitglieder der PSAG sind. Jeder Arbeitskreis wählt eine/n Sprecher/in, der/die die Gruppe im Plenum und in der Vorstandschaft vertritt.

§ 6 Mitgliederversammlung

Die PSAG trifft sich mindestens zweimal jährlich auf Einladung des Vorstandes. Beschlüsse der PSAG werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Jedes Mitglied hat eine Stimme, sind mehrere Vertreter/innen einer Mitgliedsinstitution anwesend, darf nur mit einer Stimme abgestimmt werden. Die Vorstandschaft ist stimmberechtigt.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt mit ihrer Annahme durch einen entsprechenden Mehrheitsbeschluss der PSAG in Kraft und gilt bis zum Inkrafttreten eines Änderungs- bzw. Aufhebungsbeschlusses.

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