Mitglieder

Mitglieder der PSAG sind Einrichtungen, die an der psychosozialen und (sozial-)psychiatrischen Versorgung beteiligt sind, bzw. sich für eine Verbesserung engagieren wollen. Dazu zählen z. B. Beratungsstellen, Ämter, Kliniken, komplementäre Einrichtungen, aber auch Selbsthilfegruppen und Vertreter*innen von Betroffenen und Angehörigen.
Wenn Sie den Wunsch haben Mitglied in der PSAG zu werden, weil Sie als Vertreter*in einer Einrichtung oder Selbsthilfegruppe mitarbeiten wollen, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Vorstand der PSAG auf.

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