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Aufgaben der PSAG
Psychosoziale Arbeitsgemeinschaften gibt es flächendeckend in Deutschland. Sie gehen zurück auf die Psychiatrie-Enquete 1975 und sind z. B. auch im 2. Bayerischen Landesplan für Psychiatrie (1990) verankert. In den „Grundsätzen zur Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Bayern“ ist der Auftrag der PSAG festgelegt.
Ihr Ziel ist es, zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung beizutragen, wobei insbesondere der Aspekt der Gemeindenähe eine große Bedeutung hat.
Aufgaben der PSAG:
- Förderung der Kooperationen vor Ort durch Information, Austausch, Vernetzung
- Verbesserung der sozialpsychiatrischen Infrastruktur durch Erfassung und Beschreibung von Versorgungsdefiziten, Entwicklung von Konzepten zur Verbesserung der Situation und Weiterleitung der Vorschläge an die betreffenden Institutionen, insbesondere an den Bezirk Unterfranken und seine Gremien.
- Entwicklung von Teilhabemöglichkeiten
- Förderung von Inklusion